Wilkommen auf unserer Homepage der Tierheilpraxis - Op den Rhein, mit dem Thema Tierheilpraktiker! Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen alternativen Naturheilweisen bei Tieren

 

Gebührenordnungen

Hinweis:

Rein rechtlich gesehen unterliegen Tierheilpraktiker keiner offiziellen Gebührenordnung, das Honorar für Ihre Leistung ist frei vereinbar und sollte daher VOR der Behandlung vereinbart werden,

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszug des Gebührenverzeichnis für Tierärzte (GOT)
vom 27.07.2017

LEISTUNGSÜBERSICHT
(alle Gebühren zuzüglich der gesetzl MwSt von 19 %)

Teil A - Grundleistungen -

WICHTIGE Anmerkungen:
"Z" steht für Zeitzuschlag diese berechnet sich nach Ziffer 40 "Anwesenheit auf Veranstaltungen"
Die Gebühren für Grundleistungen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bemessen sich nach dem einfachen nachstehenden Sätzen;
dies gilt nicht für Leistungen, bei Nacht (zwischen 19 und 07 Uhr) und während der Zeit des Bereitschaftsdienstes an den Wochenenden (samstags 13 Uhr bis montags 7 Uhr) und an Feiertagen,
hinzu kommen Entschädigungen für Arzeneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material sowie Wegegelder, Versandkosten, Portokosten oder Fremdlaborleistungen,
die Höhe der Gebühren bemisst sich, sofern nichts anderes vereibart wurde, nach dem ein bis dreifachen des Gebührensatzes.
Die Gebühr ist innerhalb des Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwirigkeit der Leistung, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bemessungskriterin, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hiernei außer Betracht zu bleiben,
Gebühren sind nach dem einfachen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses zu berechen - bei öffentlchen Behandlungsanordnungen oderzur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben,
Soweit besondere Schwierigkeiten der tierärztlichen Leistung oder erhebliche Zeitaufwand dies rechtfertigen, kann in den Fällen eine höhere Gebühr berechnet werden.

bis auf die Strahlentherapie, führen auc Tierheilpraktiker die Leistungen im Rahmen Ihres Berufsbildes durch, die anderen Punkte die nicht von Tierheilpraktikern ausgeübt werden, sind hier auch nicht aufgeführt,

 

  • Wegegeld
    Bei Eigenfahrzeugnutzung je Doppel-KM 2,30 EURO - mindestens jedoch 8,60 EURO
    bei Nacht an Feiertagen und am Wochenende Definition: s.Anmerkung bei Grundleistungen, 3,40 EURO per Doppel-KM mind jedoch 11,40 EURO werden auf einer Fahrt mehere Tierhalter besucht, ist anteilig abzurechnen
    bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Anfahrten, bedingt durch widriger Verkehrsverhältnisse,bemisst sich das Wegegeld nach dem Ein - bis zum Dreifachen des Satzes
  • Zeit "*Z" = je 15 Min Steigerung I = 16 - Steigerung II = 32 - Steigerung III = 48 Eur
  • 10 Beratung in Einzefällen ohne Untersuchung, auch telefonisch 7,04 - 21,12 EURO
    Anmerkung, bei bereits bekannten früher im Bezug auf die Erkrankung untersuchten Tieren
  • 11 Eingehende Anamnese und Beratung, 19,24 - 57,72 EURO plus Zeit*.
  • 20 Allgemeine Untersuchung und Beratung in der Praxis,
    Pferd 19,24 - 57,72 EURO
    Rind 12,84 - 38,52 EURO
    Schwein 12,84 - 38,52 EURO
    Hund 13,47 - 40,41 EURO
    Katze 8,98 - 26,94 EURO
    Nutzgeflügel 3,21 - 9,63 EURO
    Fische 15,38 - 46,70 EURO
    Heimtiere 9,62 - 28,86 EURO
    Ziergeflügel 7,04 - 21,12 EURO
  • 22 Eilbesuche
    sofern der Praxisbetrieb hierdurch erheblich gestört wird 25,65 - 76,95 EURO
  • 30 Allgemeine Untersuchung und Beratung beim Tierhalter,
  • 31 Bestantsuntersuchungen
    (einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen; Aufendungen für die Auftragsabwicklung zur Herstellung von Fütterungsarzeneimitteln können gesondert berechnet werden)
    Pferd, Rind, bis 20 Tiere 32,02 - 96,21EURO - jedes weitere Tier 1,28 - 3,84 EURO
    Pelztiere bis zu 100 Tiere 25,65 - 76,95 Eur
  • 40 Anwesenheit auf Veranstaltungen
    je angefangene halbe Std 25,65 - 76,95 EURO
    je Kalendertag 307,85 - 923,55 EURO
  • 50 Stationäre Unterbringung
    pro Tag ohne Behandlungs und Futterkosten
    Katze 9,52 - 28,86 EURO
    Hund 16,03 - 48,09 EURO
    Pferd 22,46 - 67,38 EURO

  • Teil B Besondere Leistungen


     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Unsere Preise bemessen sich soweit möglich nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) , alle Positionen, die wir durchführen dürfen die sich nicht in der GOT befinden entnehmen wir der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH), soweit deren Positionen anwendbar sind, ansonsten ist das Honorrar frei vereinbar,(alle Gebühren inkl der gesetzl MwSt von 19 % im Gegensatz zur GOT - wir haben die 12 % höhere MwSt jedoch nicht an Sie weitergegeben),

     

    Termine sind zwischen Mo bis Do 09 bis 12 und 13 bis 20 Uhr, Fr 10 -15 und Sa 10 - 13 Uhr vereinbar,
    ausserhalb dieser Zeiten gelten die Nacht - Sonn - Feiertags - Zuschläge der Gebührenordnungen oder
    bei Seminaren der vorher vereinbarte Preis,

     


     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Auszug des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
    Stand 03/2000

    LEISTUNGSÜBERSICHT (Alle Preise sind inkl der gesetzlichen Mehrwersteuer von 19 % (Stand 03/2000),

    Anmekung: hinzu kommen Entschädigungen für Arzeneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material sowie Wegegelder, Versandkosten, Portokosten oder Fremdlaborleistungen,

    Stand dieser Preisliste 03/2000, vorbehaltlich späterer Änderungen

     

     

    Woran erkennt man einen guten Heilpraktiker?

    Sanfte Medizin ist gefragter denn je. Doch bevor man sich einen Naturheilkundler anvertraut, sollte man einige Hinweise beachten. Immer mehr Menschen vertrauen lieber der Naturheilkunde und den Selbstheilungskräften des Körpers als der Apparatetechnik der Schulmedizin. Insbesondere wer chronische, psychosomatische oder allergische Leiden hat, sieht oft im Gang zum Heilpraktiker den letzten Ausweg. Doch unter denen gibt es auch schwarze Schafe. Denn wer sich "Heilpratiker" nennt, muß noch" kein" fundiertes medizinisches Wissen haben: Es gibt nämlich keine gesetzlichen Vorschriften für ihre Ausbildung (Unsere Anmerkung: Wohl aber für die erforderliche staatliche Prüfung und Zulassung als HP). Allerdings kann man einen seriösen Heilpraktiker an ganz bestimmten Merkmalen erkennen, so ein Ergebnis der Stiftung Warentest.

    Er gibt über seine Ausbildung Auskunft

    Ein seriöser Heilpraktiker beantwortet bereitwillig Fragen zu seiner Ausbildung und seinem beruflichen Werdegang. Viele Heilpraktiker-Verbände empfehlen ihren Mitgliedern eine zwei- bis dreijährige Ausbildungszeit. Vorgeschrieben ist sie jedoch nicht. Manche Heilpraktiker haben sich ihr Wissen in Crash-Kursen oder im Selbststudium angeeignet. Um die Bezeichnung "Heilpraktiker" zu führen, muß man lediglich eine Prüfung vor dem Amtsarzt bestehen (Anmerkung uku.de: Diese Prüfung wird vom Gesundheitsamt abgenommen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung wird vor einem Gutachterausschuß des Gesundheitsamtes abgelegt. Dieser setzt sich aus jeweils zwei Amtsärzten und zwei Heilpraktikern und einem Vorsitzendem (meist Jurist) zusammen. Also gar nicht so einfach, wie es hier erscheint!).

    Er ist langjährig selbständig tätig,

    nur ein zufriedener Kunde zahlt sein Honorar, da die meisten Krankenkassen Heilpraktiker nicht bezahlen, ist er darauf angewiesen, hält er sich über viele Jahre, so muß er Qualität haben, wenn er nicht nur "nebenbei" Heilpraktiker ist

    Er untersucht ganzheitlich

    Vor allem für das Erstgespräch nimmt sich ein guter Heilpraktiker viel Zeit. Dabei untersucht er nicht nur Ihren Körper, sondern fragt auch nach Lebensumständen und eventuell seelischer Belastung. Er erklärt, welche Behandlung er empfiehlt und begründet diese Entscheidung auch.

    Er setzt nicht unter Druck

    Kein seriöser Heilpraktiker würde versuchen, Sie mit der Prophezeiung einer schwerer Krankheit einzuschüchtern, falls Sie nicht bereit sind, sich nach seinen Methoden behandlen zu lassen. Er setzt Sie auf keinen Fall unter psychischen Druck.

    Er respektiert die Schulmedizin

    Ein guter Heilpraktiker fragt nach, ob man seinen Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung war. Wenn ja, dann möchte er wissen, welche Diagnose dort gestellt wurde und wie die Krankheit behandelt wurde. Auf keinen Fall fordert er Sie auf, alle bisherigen Medikamente sofort abzusetzen. Er wird Ihnen nicht raten, keinen Arzt mehr zu konsultieren. Abfällige Bemerkungen über die Schulmedizin sind bei seriösen Heilpratikern verpönt.

    Er wirbt nicht unseriös

    Anzeigen in der Regenbogenprese, die unglaubliche Erfolge versprechen, hat ein guter Heilpraktiker nicht nötig. Seriöse Heiler brauchen keine Werbung.

    Er diagnostiziert glaubhaft

    Seine Diagnose erstellt er nicht mit obskuren Methoden, bei denen Fehldiagnosen mehr als wahrscheinlich sind. In das Reich des Budenzaubers gehören beispielsweise das Pendeln oder die Irisdiagnostik (Anmerkung uku.de: Die Irisdiagnostik wird mittlerweile in vielen Ländern der Erde als sehr zuverlässiges Instrument der Konstitutionsdiagnostik durchgeführt. Obwohl sie seitens der Schulmedizin verpönt ist, erzielt sie immer mehr Diagnoseerfolge!).

    Er vermeidet Risiken

    Ein seriöser Heilpraktiker verwendet keine Methoden, die - wie beispielsweise die Frischzellentherapie oder die Emzym-Injektion - zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen führen können. Ausnahme: Er ist darin geschult, gefährliche Anwendungen und ihre Krisen zu handhaben. (Über Wirkungswiese, Nutzen und Risiken von mehr als 100 sanften Heilmethodn informiert die Stiftung Warentest in ihrem Buch "Die sanfte Medizin".)

    Er kennt seine medizinischen Grenzen

    Wenn ein Heilpratiker merkt, daß seine Behandlungsmethoden nicht anschlagen, keinen befriedigenden erfolg haben oder er mit seinem Latein schlicht am Ende ist, schickt er Sie zu einem Schulmediziner.

    Er informiert über seinen Honorar

    Er klärt Sie frühzeitig über die Kosten seiner Behandlung auf und rechnet nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" ab. Er kann Ihnen sagen, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt.

    Was zahlt die Krankenversicherung?

    Gesetzliche Krankenkassen: Der Besuch beim Heilpraktiker wird in aller Regel nicht bezahlt. Private Krankenkassen: Die Privatversicherungen bezahlen auch unkonventionelle Methoden. Vorher unbedingt beim Versicherer nachfragen.

    Quelle: FÜR SIE 20/97