Standesgeplänkel
Sicherlich kommt die Frage auf, warum der Tierheilpraktiker nicht mit dem Tierarzt, zum Wohl der Patienten, Hand in Hand arbeitet. Die Antwort ist einfach, traurig aber wahr: Offiziell darf der Arzt laut seiner Standesregeln nicht mit Laien (und im Sinne des Gesetzes sind Tierheilpraktiker Laien) zusammenarbeiten. Schlimmstenfalls droht der Entzug der Approbation (der Erlaubnis der Berufsausübung als Arzt). Es gibt sie aber, die Tierärzte, die, wenn auch nicht öffentlich, dem Tier zur Liebe zusammenarbeiten.
Nun da könnte man sagen, "da gehe ich lieber gleich zum Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung "Biologische Tiermedizin", der zuständigen Tierärztekammer (wenn die so etwas anbietet). Aber hierfür gibt es bis heute (aktueller Stand 01/2000) keine eimheitliche Regelung !
Bei der ATF (Arbeitsgemeinschaft für Tierärzte Fortbildung) zum Beispiel erhält man den nötigen Schein, der allerdings nicht in allen Bundesländern anerkannt wird für die Zusatzbezeichnung nach entsprechenden Weiterbildungskursen von 120 Kusstunden zu absolvieren in zwei Hauptfächern mit je 40 Stunden und zwei Nebenfächern mit je 20 Std oder 3 Hauptfächern mit je 40 Std.
Das entspricht bei einer Seminarlänge von 8 Std pro Tag 15 Tagen oder 8 Wochenenden und in Baden-Württenberg zum Beispiel legt man auf eine sorgfältigere Ausbildung Wert. Hier muß neben einem solchen Kurs eine dreijährige Mitarbeit in der Praxis eines in dem entsprechendem Naturheilverfahren erfahrenen Tierarztes nachgewiesen werden und ein Fachgespräch erfolgreich absolviert werden.
Dabei ist jedoch unklar, wie es zu der Berufsbezeichnung des "Ausbilders" gekommen ist. Denn Lehrstühle für Tiernaturheilkunde gibt es, wenn überhaupt erst seit sehr kurzer Zeit, Wenn sich weiteres positivesin Bezug auf "Fachtierarzt Naturheilkunde" ergibt, werde ich, sobald ich es erfahren habe,sofort hierüber berichten. Es bleibt zu hoffen, daßes bald eine bundeseinheitliche sinnvolle Regelung geben wird.
Selbstverständlich wollen wir dadurch nicht sagen, daß alle die diese Kurse besuchen naturheilkundliche Leien sind. Es geht uns lediglich um die Darstellung des Werdeganges für diese Berufsbezeichung, wo sie vergeben wird und geführt werden darf !
Zurück zur Frage, ob man nicht lieber gleich zum Tierarzt geht, der biologische Kurse besucht hat und beide Heilkunden vereint: Objektiv gesehen kann es den nicht geben, das medizinische Gebiet ist zu groß und auch bei den Ärzten gibt es Spezialisten, Internisten, Zahnärzte (früher auch als teils ungelernteDentisten)..., warum sollte ein Naturheilkundiger schlechter sein. Man könnte die Ausbildung auch noch verfeinern. Viele, nicht alle, Heilpraktiker sind Idealisten, die mit Leib und Seele dabei sind. Oft sind es Leute, die dem Schulsystem, das keine Rücksicht auf berufliche Befähigung legt zum Opfer fielen. Man sollte das ganze Ausbildungssystem reformieren und auch Tierheilkundige mit einer neu zu schaffenden Ausbildung an staatlichen Schulen beruflich zulassen.
Übrigens gibt es Neues im "Kampf" gegen die nicht ärztlichen Behandler und Tierhalter, die schulmedizinische oder biologische Tiermedikamente die "nur" apothekenpflichtig und nicht rezeptpflichtig sind (z.B. Vitamin-Lösungen, Hustensaft, Wurmkuren) aus ihren Apotheken bezogen haben. Kein Apotheker darf und kann mehr derartige Präparate an seine Kunden ohne tierärztliches Rezept abgeben und in immer mehr Fällen liefern die Pharmafirmen sogar nur noch an Tierarztpraxen aus. Eigens zu diesem Zweck prüft der Amtsapotheker regelmäßig, ob wann und wo, durch Apotheken Tierpräparate und wenn überhaupt nur auf tierärztliche Verschreibung abgegeben wurden !
NEUES VON DER FRONT
Dieses Mal trifft es alle: ob Anwender, Heilpraktiker oder Arzt!!!
Die Sorge um Verunreinigungen, bis hin zu BSE (Rinderwahn) und Seuchen. Der
Hüter der Reinheit der Arzeneimittel beabsichtigt ein Gesetz zu erlassen,
daß vorschreibt, ALLE Präparate, die tierische Substanzen enthalten,
vor der Verarbeitung "abzukochen", z.B. das Schlangengift Lachesis
vor der Verarbeitung. Folge: die Proteine (und andere, noch nicht näher
erforschte Stoffe) sind kaputt, ob die normalen Impfstoffe gegen z.B. Tetanus,
dann wohl noch wirken werden ?! - Natürlich gibt es, da man bissher nicht abkochte,
noch KEINE Erkenntnisse darüber und wie lange wohl neue Impfstoffe bis zur Marktreife
brauchen (die Phamafirmen sagen ja allgemein, daß ein Medikament von der Entwicklung
bis zur Marktreife 10-10 Jahre braucht und mehrere Millionen DM verschlingt,
Die Erfahrungsheilkunde Hahnemanns, die Homöopathie, kennt die neuen Arzeneimittel
UND ihre Wirkung nicht ! Neues zur Sache: Inzwischen ist man vom "Autoklavieren"
-lt Information der Firma Wala-Heilmittel- abgekommen- leider ist man sich noch
nicht im Klaren, was das "kochen" ersetzen soll und somit ist ebenfalls unklar,
ob dann der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben werden wird
Noch ein Beispiel aus der Praxis für die Praxis:
Auch Impfstoffe basieren zu 99% auf tierischen Proteinen. Welcher verantwortungsbewußte
Arzt kann für die möglichst nebenwirkungsfreie Wirksamkeit
der neuen gekochten Impfstoffe garantieren? Oder wird es wieder heißen
"jeder Regel ihre Ausnahme", diese Proteine sind unschädlich, weil Impfstoffe
?!
Und doch gilt für ALLE Medikamente und deren
Herstellung das neuste gültige Deutsche Arzeneibuch !
Nebenbei, die Pharmaindustrie sagt: "es dauert mind. 10 - 15 Jahre ein Arzneimittel
zu
entwickeln, testen, die Wirksamkeit zu attestieren, Nebenwirkungen, so gut es
geht, auszumerzen und zu dokumentieren, die Dosis zu bestimmen und es zuzulassen
für den Markt".
Was sollen wir tun, wenn das Gesetz des "Abkochens" durchkommt und die meisten
Präparate nicht mehr hergestellt werden dürfen ?!
Geschieht nun nichts zu Gunsten der Heilmittel, gibt es sie bald nicht mehr !
Nun suchen alternative und schulmedizinische
Medikamente eine Lobby, die für ihr Bestehen Sorge trägt !!!
Nur die Anteilnahme der BREITEN ÖFFENTLICHKEIT kann hier noch Hilfe
bringen !!!
Tierschutz / Schlachttiere
ACHTUNG hier gehts AUCH um PFERDE !!!
Es ist zwar traurig, aber nach neuem EG-Arzenei-Recht, müssen unter anderem auch Pferde auf eine Vielzahl von sehr guten Medikamenten verzichten, weil sie nach dem Gesetz Schlachttiere sind. Bei den Medikamenten ist die Wartezeit (d.h. die Zeit die sie ohne Medikamentation brauchen, um die Arzneirückstände auszuscheiden, damit die Arzneimittel nach dem Schlachten nicht in die Lebensmittelkette kommen) nicht geklärt und eine Prüfung sehr zeitintensiv (Nachzulassungsfristen von 10-15 Jahren beim Bundesgesundheitsamt) und teuer (100.00 DM bis über 1.000.000DM) wäre. Hiervon betroffen sind wieder die alternativen UND die schulmedizinischen Präparate,
Vorsicht Bachblüten !!!
in Deutschland sind Bachblüten arzeneimittelrechtlich noch nicht richtig zugelassen (und deklariert), dürfen also auch nur offiziell als solche, durch Personen die ein Dispensierrecht (nur Apotheker/innen und Tierärzte/innen sonst NIEMAND !!! auch kein Hausarzt) besitzen verkauft werden und sind bei Pferden (näheres bei Anhänge Verordnung 2377/90 EG), weil sie auch Schlachtiere sind, ebenfalls schon vorab verboten (§ 21 Arzeneimittelgesetz, besteht eine Zulassungspflicht - Ausnahme § 21 Absatz 2 ...nur für HEIMtiere nicht SCHLACHTtiere - denn der Rückstandsnachweis für Bachblüten liegt noch nicht vor und für die Zulassung einzelner Medikamente braucht die Phama-Industrie oft 10 - 20 Jahre und sehr viel Geld für die verlangten Testreihen), es sei denn das Pferd ist eindeutig gekennzeichnet und es liegt schriftlich unwiederuflich fest, daß es nach seinem Ableben NICHT für lebensmittel verwertet wird - sprich nicht zum Metzger geht.
Fernbehandlungen sind in Deutschland generell verboten !
Wer ohne einen Patienten, mit der Behandelten Krankheit je gesehen oder gar untersucht zu haben Arzeneimittel verordnet, der behandelt fern.
Nicht darunter fällt folgendes, man unterscheide hier vom Rat im Bezug auf den Umgang mit einer Erkrankung, einem Ergänzungs -Futtermittel, einem Tip zur Vorbeugung, und alternativer ganzheitlich nicht anerkannter Behandlungsweisen (ist die Behandlungsweise nicht anerkannt - ist es keine Behandlungsweise und wer nicht behandelt fällt auch nicht unter's Verbot) -wo dahingestellt bleibt, ob diese wirken oder nicht (zB Handauflegen - Runen - Heilmittel die nicht als solche durch das Arzeneimittelgesetz deklariert sind) - oder der Ersten Hilfe bis zum dann aber unerlässlichen Besuch bei einer/m ganzheitlichen Behandler/in oder Tierärztin/-arzt.
Aktualisiert 02/1999